Rechtliche Grundlagen
Eine Kinderwunschbehandlung basiert nicht nur auf modernster medizinischer Diagnostik und Therapie, sondern auch auf klar definierten gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin.
Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen das Embryonenschutzgesetz (ESchG), das die zulässigen Verfahren der künstlichen Befruchtung regelt, sowie § 27a des Sozialgesetzbuches V (SGB V), der die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen festlegt. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur künstlichen Befruchtung, welche die medizinischen Voraussetzungen und den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung definieren. Darüber hinaus geben die Richtlinien über künstliche Befruchtungen der ärztlichen Selbstverwaltung den rechtlichen und ethischen Rahmen für die Durchführung reproduktionsmedizinischer Behandlungen vor.

