Krankenkassen (GKV und PKV)

Die Kostenübernahme im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung ist an bestimmte gesetzliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei gesetzlich Versicherten (GKV) müssen unter anderem Alter, Familienstand und medizinische Indikation den Vorgaben entsprechen; außerdem ist in der Regel eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich und die Behandlung muss mit zugelassenen Verfahren erfolgen. Zudem ist meist eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten vorgesehen.
Bei privat Versicherten (PKV) richtet sich der Umfang der Kostenübernahme nach dem individuellen Versicherungstarif. Auch hier sind eine medizinische Indikation sowie eine vorherige Klärung mit der Versicherung in der Regel erforderlich. Die konkreten Bedingungen können je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen.

Förderantrag Bremen/Niedersachsen

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlichen Zuschuss zu den Kosten einer IVF- oder ICSI-Behandlung beantragen.
Voraussetzung sind unter anderem ein gemeinsamer Antrag vor Behandlungsbeginn, eine ärztlich festgestellte Unfruchtbarkeit, ein Wohnsitz in Bremen sowie Altersgrenzen von 25 bis 40 Jahren für die Frau bzw. 25 bis 50 Jahren für den Partner. Der Zuschuss wird für einzelne Behandlungsversuche gewährt, muss jeweils neu beantragt werden und gilt für Behandlungen in zugelassenen Reproduktionseinrichtungen in Bremen und Niedersachsen.

Bremen Fördertantrag:
https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/zuschuss-zur-kinderwunschbehandlung-beantragen-177969

Niedersachsen Förderantrag:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/kinder_und_familie/ass_reproduktion_kinderwunschbehandlung/richtlinie-zur-forderung-von-massnahmen-der-assistierten-reproduktion-kunstliche-befruchtung-durch-den-bund-und-durch-das-land-niedersachsen-kinderwunschbehandlung-111543.html

 

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